"Ab dem 01. Januar 2018 gilt in Bayern die Rauchmelderpflicht. Alle Neubauten, die nach dem 01. Januar 2013 bewilligt wurden, sind nun verpflichtet ordnungsgemäß mit Rauchmeldern ausgestattet zu sein. Die Bayrische Bauordnung sieht für alle anderen Wohngebäude eine entsprechende Übergangsfrist vor, die jedoch vorschriftsmäßig mit dem 31.12.2017 endet. Ab dem Januar 2018 ist diese Bestimmung vollumfänglich gültig und jede Wohnung muss gemäß der Verordnung mit Rauchmeldern ausgestattet sein." (Quelle : www.rauchmelderpflicht.net)

Diese und weitere Informationen zum Thema sind im Internet beispielsweise auf "rauchmelderpflicht.net" zu finden.

Eine wichtige Tatsache, die Feuerwehr betreffend, möchten wir Ihnen jedoch dringend mitgeben:

"Offiziell existiert keine Stelle, die mit der Kontrolle zur Einhaltung der Rauchmelderpflicht beauftragt ist."

Das bedeutet, dass ausnahmslos keine Feuerwehr, kein Kaminkehrer oder sonst eine Institution jemals bei Ihnen zu Hause eine Kontrolle durchführen wird! Sollte jemand dennoch mit diesem Anliegen zu Hause vorstellig werden, ist davon auszugehen das es sich um Betrüger handelt!

 

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